Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

Hier finden Sie die Entwürfe der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (SNB) gültig zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Gemäß EIBV § (4) weisen wir darauf hin, dass Zugangsberechtigte ab der Veröffentlichung einen Monat lang Zeit haben, zu den Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Bentheimer Eisenbahn AG
Bereich Infrastruktur
Otto-Hahn-Str. 1
48529 Nordhorn

PDF Downloads

Weitere Informationen können Sie hier als PDF downloaden:
Zur Website Vertrag - 2.07 MB
Zur Website Nutzungsbedingung für Serviceeinrichtungen - Allgemeiner Teil (NBS-AT) - 5.63 MB
Zur Website Nutzungsbedingung für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil (NBS-BT) - 4.89 MB