Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen
Hier finden Sie die Entwürfe der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (SNB) gültig zum nächst möglichen Zeitpunkt.Gemäß EIBV § (4) weisen wir darauf hin, dass Zugangsberechtigte ab der Veröffentlichung einen Monat lang Zeit haben, zu den Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bentheimer Eisenbahn AG
Bereich Infrastruktur
Otto-Hahn-Str. 1
48529 Nordhorn



